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   BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63   

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BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63 (https://dejure.org/1966,1283)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1966 - II C 82.63 (https://dejure.org/1966,1283)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1966 - II C 82.63 (https://dejure.org/1966,1283)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63
    Ob dieser Grundsatz hier eine Ausnahme erleiden müßte, wenn der Kläger durch seine vom Berufungsgericht als unzutreffend festgestellten Angaben über die Beförderungen zum Sekretär und zum Inspektor die Behörde zu der Annahme, er sei Beamter auf Lebenszeit gewesen, verleitet haben sollte (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 86.62 - [RiA 1965 S. 179] und vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [DÖD 1965 S. 37]), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63
    Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides über die Bewilligung von Versorgungsbezügen kann nicht beanspruchen, wer bei dem Empfang dieses Bescheides wußte oder wissen mußte, daß der Bescheid auf unrichtigen Voraussetzungen beruhte und deshalb fehlerhaft war (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]; Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63
    Der Hinweis auf die in § 81 a G 131 vorgesehene Beweiserleichterung geht ebenfalls fehl; denn § 81 a G 131 beschränkt nicht die freie Beweiswürdigung durch das Tatsachengericht und hat deshalb das Berufungsgericht nicht hindern können, aus dem Vorbringen des Klägers dessen Unglaubwürdigkeit zu folgern (vgl. hierzu BVerwGE 7, 164 [167]).
  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63
    Vertrauensschutz gegenüber der Rücknahme eines rechtswidrigen Bescheides über die Bewilligung von Versorgungsbezügen kann nicht beanspruchen, wer bei dem Empfang dieses Bescheides wußte oder wissen mußte, daß der Bescheid auf unrichtigen Voraussetzungen beruhte und deshalb fehlerhaft war (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [271]; Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG VI C 15.63 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63
    Ob dieser Grundsatz hier eine Ausnahme erleiden müßte, wenn der Kläger durch seine vom Berufungsgericht als unzutreffend festgestellten Angaben über die Beförderungen zum Sekretär und zum Inspektor die Behörde zu der Annahme, er sei Beamter auf Lebenszeit gewesen, verleitet haben sollte (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 86.62 - [RiA 1965 S. 179] und vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [DÖD 1965 S. 37]), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 03.02.1965 - VI C 86.62
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1966 - II C 82.63
    Ob dieser Grundsatz hier eine Ausnahme erleiden müßte, wenn der Kläger durch seine vom Berufungsgericht als unzutreffend festgestellten Angaben über die Beförderungen zum Sekretär und zum Inspektor die Behörde zu der Annahme, er sei Beamter auf Lebenszeit gewesen, verleitet haben sollte (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 86.62 - [RiA 1965 S. 179] und vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [DÖD 1965 S. 37]), bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Maßgeblich für die Rückforderung trotz Wegfalls der Bereicherung in Fällen der vorliegenden Art ist also - dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt -, ob der Beamte sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des die Grundlage der Leistungen bildenden Verwaltungsakts verlassen durfte oder ob er wußte, daß der Verwaltungsakt fehlerhaft war bzw. dies nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 82.63 - ).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65

    Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der der Klägerin Witwen- und Waisengeld bewilligende Bescheid vom 31. März 1960 nur zurückgenommen werden durfte, wenn er rechtswidrig war, und daß Zweifel an der Rechtswidrigkeit dieses Bescheides, die sich daraus ergeben, daß die der Bewilligung zugrunde gelegten tatsächlichen Voraussetzungen nicht überzeugend widerlegt werden können, zu Lasten des Beklagten gehen (BVerwGE 18, 168 sowie Urteile des Senats vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 82.63 - und vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 -).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 75.63

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zubilligung einer lebenslänglichen

    Denn bei der Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung von Versorgungsbezügen trägt grundsätzlich die Verwaltungsbehörde die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit der Bewilligung (vgl. BVerwGE 18, 168; Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 82.63 - und vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65- [MDR 1966 S. 698]).
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